
Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft des Ortenaukreises weist darauf hin, dass am 31. März 2026 die Haus- und Geschäftsmüllgebühren fällig werden. Eigentümerinnen und Eigentümer, die bereits am Lastschriftverfahren teilnehmen, müssen sich um nichts kümmern. Alle anderen können die zu zahlenden Gebühren dem im vergangenen Jahr zugestellten Abfallgebührenbescheid entnehmen.