Wichtiger Hinweis zu verkehrsberuhigten Bereichen (Spielstraßen)
In verkehrsberuhigten Bereichen gilt für Verkehrsteilnehmer Schrittgeschwindigkeit, denn es handelt sich hier um eine sogenannte „Spielstraße“, in der ständig mit Fußgängern und Kindern auf der Fahrbahn zu rechnen ist.