Anlässlich der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) werden keine
Alters- und Ehejubiläen im örtlichen Stadtblatt veröffentlicht.
Altersjubiläen sind der 70. Geburtstag, jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem
100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag; Ehejubiläen sind das 50. und jedes folgende Ehejubiläum.